Das ULD [Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein] hat das Produkt Piwik im Rahmen seiner aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit geprüft und Rahmenbedingungen festgehalten, wie dieses Produkt datenschutzkonform eingesetzt werden kann.
Link zur Stellungnahme des "Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" [pdf-Datei]
Auszug:
Webseitenbetreiber, die auch weiterhin Google Analytics einsetzen, könnten durch den Abbruch der Verhandlungen nun wieder Bußgelder drohen. Außerdem zieht der Datenschutzbeauftragte Musterprozesse gegen Nutzer des Dienstes in Erwägung.
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